| Olympia
Nach dem Gesetz zum Schutz des Olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen, dem sogenannten Olympiaschutzgesetz (OlympSchG), steht das ausschließliche Recht auf die Verwendung und Verwertung der olympischen Ringe (Emblems) und Wortmarken (Olympia, Olympiade, olympisch) dem IOC und als nationalem Vertreter dem DOSB zu. Die DSM ist auf Grundlage des Vertrages mit dem DOSB exklusive Vermarkterin dieses Themas in Deutschland und damit alleinige Verfügungsberechtigte bezüglich des offiziellen Vermarktungssignets mit den Ringen. Die Vergabe der Rechte für die weltweite Nutzung an Unternehmen ist dem Internationalen Olympischen Komitee vorbehalten. Im Rahmen des olympischen Engagements existieren vier Formen von Partnerschaften: Die Engagements unterscheiden sich durch verschiedene Logos und Prädikate sowie die Rechte, diese einzusetzen. Darüber hinaus enthalten die abgestimmten Leistungspakete zahlreiche weitere Inhalte aus den Bereichen, Events, Kommunikation, Athleten und Beratung. Zur Vermarktung stehen die aufgeführten Signets zur Verfügung. Neben den langfristig angelegten Partnerschaften – in der Regel mindestens für die Dauer einer Olympiade (vier Jahre) – kann es im Lizenzbereich auch zeitlich begrenzte Formen der Zusammenarbeit geben, wie es Lego und Bosch zu den Olympischen Spielen in Athen realisiert haben. |